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Alles zum Ablauf nach einer Kündigung

Wenn Ihnen gekündigt wurde, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Kündigung zu klagen, um zum Beispiel eine Abfindung zu erhalten. Wie Sie sich jetzt verhalten sollten und was Sie tun müssen, damit Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen, erklären wir Ihnen hier.


Schnell und professionell handeln

Das Wichtigste zuerst: Überlegen Sie in Ruhe, wie Sie mit der neuen Situation umgehen wollen. Wenn Sie unbedingt auf Ihrer Arbeitsstelle bleiben wollen, müssen Sie anders vorgehen, als wenn Sie Ihren Job ohnehin abgeschrieben haben und eine möglichst hohe Abfindung erzielen wollen.

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, eine Klage gegen die Kündigung einzureichen, um hiermit eine Abfindung zu erwirken oder wieder auf Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren - je nachdem, welches Ergebnis Sie sich wünschen. Um gegen die Kündigung anzugehen, sollten Sie mit Hilfe eines Anwalts eine sogenannte Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichen. Hierbei gilt eine Frist von 3 Wochen. Die Frist beginnt erst mit Zugang einer schriftlichen Kündigung.

Wie verhalte ich mich nach einer Kündigung?

  • Ruhe bewahren und überlegen, welches Ziel durch eine Klage erreicht werden soll.
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber und Arbeitskollegen professionell weiterführen, aber möglichst nicht über die Kündigung sprechen.
  • Mit uns Kontakt aufnehmen, Besprechungstermin vereinbaren oder Email schreiben und wenn möglich Arbeitsvertrag und das Kündigungsschreiben beifügen.
  • Uns die Vollmacht erteilen, damit wir Sie vertreten dürfen und umgehend Klage einreichen können.
  • Jegliche Kommunikation mit dem Arbeitgeber übernehmen ab dem Zeitpunkt der Beauftragung wir für Sie.

1. Klage gegen Kündigung und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber


Um sich gegen die Kündigung zu wehren und eine Abfindung erhalten zu können, müssen Sie zunächst innerhalb der 3-Wochen-Frist Klage einreichen. In der sogenannten Kündigungsschutzklage sind alle Angaben zum Arbeitsverhältnis und zum Ablauf der Kündigung enthalten. Für die Klage werden zudem der Arbeitsvertrag und das Kündigungsschreiben benötigt, die Sie ganz unkompliziert jederzeit mit dem Handy abfotografieren und hochladen können.

Sobald Sie uns die Vollmacht erteilt haben, erstellen wir in Absprache mit Ihnen die Kündigungsschutzklage und übernehmen von nun an jegliche Kommunikation mit dem Arbeitgeber und dem Gericht für Sie.


2. Gütetermin


Innerhalb von ca. 2 Wochen nach Einreichen der Klage legt das Arbeitsgericht einen Gütetermin fest. In dieser Verhandlung versucht der Vorsitzende Richter den Sachverhalt mit den Parteien zu erörtern und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Beim Gütetermin müssen Sie nicht persönlich anwesend sein, da wir Sie vertreten. Führt der Gütetermin zu keinem Vergleich, kann der Vorsitzende Richter einen weiteren Gütetermin festsetzen oder - wenn keine Einigung abzusehen ist - einen Kammertermin festsetzen.

Oftmals können wir auch bereits vor dem Gütetermin eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber erzielen, sodass der Gütetermin gar nicht mehr stattfinden muss.


3. Kammertermin


Im Kammertermin wird meist erneut versucht eine Einigung zwischen den Parteien zu finden. Falls keine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zustande kommt, entscheidet das Arbeitsgericht nach der Verhandlung über die Klage. Sprich, das Gericht entscheidet darüber, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist.

Ist die Kündigung unwirksam, dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses jedoch nicht zumutbar, muss das Gericht das Arbeitsverhältnis auflösen. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden, durch den das Gericht den Arbeitgeber auch zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilen kann.

Der Ablauf in Kürze

    1.    Kündigungsschutzklage einreichen

    2.    Anwalt führt Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

    3.    Gericht legt Datum für Gütetermin fest

    4.    Einigung mit Arbeitgeber kann bereits vor oder während des Gütetermins erzielt werden

    5.    Bei fehlender Einigung wird im Kammertermin über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden


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