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Dipl.-Jur.  Volkmar Hoxhold, LL.M., M.A.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

    

Ahornweg 5, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel/Thüringen

Charlottenstr. 59/Q205, 10117 Berlin

Wir vertreten Arbeitnehmer und Betriebsräte

im Arbeits- und Sozialrecht

Seit 2006 ist die Kanzlei Hoxhold spezialisiert auf Arbeitsrecht, insbesondere auf kollektives Arbeitsrecht. Wir beraten, vertreten und schulen deutschlandweit Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertreter und Jugend- und Auszubildendenvertreter.

Ferner vertreten wir Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess.

Beratung

Betriebsrat

Seminare

„Mitbestimmung ist ein ganz wesentlicher Beitrag zur Zivilisierung des Kapitalismus.“

Rau, Johannes - ehemaliger Bundesprsident

Dipl.-Jur.  Volkmar Hoxhold, LL.M., M.A.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

Jahrgang 1973, Studium der Rechtswissenschaft in Dresden und Bremen dabei Schwerpunktstudium Arbeitsrecht u.a. bei Prof. Dr. Däubler, Zusatzstudium Wirtschaftsstrafrecht (LL.M.) in Osnabrück und Kriminologie (M.A.) in Hamburg. Seit 2002 Referent für arbeits- und sozialrechtliche Themen (mehr als 400 Seminare), langjähriger Lehrbeauftragter an der Berufsakademie Thüringen. Seit 2006 freiberuflicher Rechtsanwalt mit Kanzlei in Rudolstadt und Berlin mit Schwerpunkt im Arbeits- und Sozialrecht sowie Vertretung und Beratung von Arbeitnehmern und Betriebsräten, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsanwalt

Sie möchten professionell gegen Ihre Kündigung vorgehen?

Tel. 0151 24058646

“Ich kenne kein Unternehmen, das die Mitbestimmung pflegt, das am Markt nicht erfolgreich gewesen wre.“

Gb, Hans-Wilhelm - Aufsichtsratsvorsitzender der Adam Opel AG und Vizeprsident von General Motors Europa bis 1998

 „Ich betrachte die Mitbestimmung in Deutschland als etwas sehr Positives. Um dieses hohe Maß an sozialem Frieden werden wir im Ausland oft beneidet.”

Flecht, Utz-Hellmuth - Degussa AG ehem. Vorstandsvorsitzender

Unser Philosophie:

Eine gute Rechtsberatung definiert sich heute neben der einwandfreien Qualität der rechtlichen Beratung mehr denn je über die Beziehung zum Mandanten. Anwalt zu sein, bedeutet für mich als beratender Partner und Vertrauensperson meinen Mandanten zur Seite zu stehen. Bevor die eigentliche Arbeit des Anwaltes beginnt, heißt es für mich daher zuerst: DA SEIN und ZUHÖREN

Ahornweg 5, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel/Thüringen


Charlottenstr. 59/Q 205 (Stadtmitte),

10117 Berlin

Beratung

Interview für den Imagefilm

Beratung für Arbeitnehmer/innen

In individualrechtlichen Auseinandersetzungen ist zunächst auf unsere Beratung und Vertretung rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es durch eine Kündigung, durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder durch einen befristeten Vertrag hinzuweisen. Oft beginnen die Probleme mit einer Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber, auch hier beraten wir Sie umfassend.

Außerdem setzen wir für Sie Ihre Ansprüche auf vertragsgemäße Beschäftigung, Entgeltzahlungen, Zeugniserteilung, betriebliche Altersversorgung und Urlaub durch. Wir klären Fragen zum Anspruch auf Teilzeitarbeit, zu Mutterschutz und Elternzeit. Leiharbeit und Werkverträge werfen viele Probleme auf, bei denen wir helfen können. Oft spielt Mobbing im Arbeitsleben eine große Rolle. Auch alle sonstigen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis sind bei uns richtig aufgehoben.

Ergänzend hierzu übernehmen wir auch sozialrechtliche Mandate. Die Vermeidung von Sperrzeiten, die Überprüfung von Arbeitslosengeldbescheiden ebenso wie Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft und Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente gehören hierzu.

Es ist nicht möglich, hier alle vielfältigen Themen zu nennen, mit denen wir uns beschäftigen und bei denen wir Sie beraten und unterstützen können. Scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen oder mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Bedarf haben. Wir können gern vorab klären, ob Sie bei uns richtig aufgehoben sind.

Formulare zum Download:


Vollmacht

Vollmacht nach § 141 Abs. 3 ZPO

Belehrung nach § 12a ArbGG

Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe

Interview für den Imagefilm
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Beratung für Betriebsräte

Betriebsräte sind als Vertreter der Beschäftigten im Betrieb mit einer Vielzahl von Themen konfrontiert, die rechtliche Kenntnisse und Beratung oder Unterstützung erforderlich machen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begleitung des Betriebsrates in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung.

Ein wichtiges Thema hier ist die Erstellung von Betriebsvereinbarungen zu Interessenausgleich und Sozialplan im Falle einer Betriebsänderung. Aber auch andere Themen, die der Betriebsrat im Interesse der Beschäftigten gestalten kann, werden von uns betreut. Nur als Beispiel seien hier die Regelungen zum Verhalten im Betrieb, zur Arbeitszeit, zu betrieblichen Entgeltregelungen, zum Gesundheitsschutz, BEM, zur EDV und Personaldatenschutz oder zu Qualifizierungsmaßnahmen genannt. Wir stellen Lösungsmodelle und Ideen zu allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung vor, erarbeiten gemeinsam mit Ihrem Gremium zugeschnitten auf Ihre Interessen Betriebsvereinbarungen und überlegen Strategien zu deren Durchsetzung im Betrieb. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Vertretung des Betriebsrates in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber und ggf. in der Einigungsstelle.

Aber auch bei der Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen oder Kündigungen) werden wir bei Bedarf unterstützend tätig, insbesondere bei der Durchführung von Zustimmungsersetzungsverfahren.

Zur umfassenden Beratung des Betriebsrates gehört daneben auch die gerichtliche Durchsetzung von anderen Ansprüchen des Betriebsrates, z.B. auf Sachmittel wie einen Computer, einen angemessenen Raum für die Betriebsratsarbeit oder Schulungsansprüche der Betriebsratsmitglieder. Nicht zuletzt unterstützen wir Betriebsräte, wenn sie gekündigt oder aus dem Amt entfernt werden sollen. Wir helfen bei Klärung der Rechtslage und führen - falls erforderlich - auch die Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Auch bei allen Fragen zur Gründung eines Betriebsrates und des Wahlverfahrens stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir betreuen den Wahlvorstand bei allen anfallenden Problemen. Auch bei der Gründung eines Europäischen Betriebsrates sind wir behilflich, ebenso wie wir diesen beraten und betreuen können.

Dauerberatungsmandant für Betriebsräte

Interview für den Imagefilm
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Interview für den Imagefilm
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Interview für den Imagefilm

In der alltäglichen Betriebsratsarbeit entsteht immer wieder der Bedarf, das eine oder andere rechtliche Problem zu klären, sei es die Frage, wie man am besten einer Kündigung widerspricht, eine Eingruppierung überprüft, sich bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern verhält etc. Auch bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite fühlen sich Betriebsräte oft „allein“. Hier bietet sich als Lösung die dauerhafte Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater des Betriebsrats an. Wir bieten Ihnen hier die für Ihren Beratungsbedarf maßgeschneiderte Lösung an.

Die ständige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater des Betriebsrats bedarf der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, sowie der Honorarvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Rechtsanwalt.

Für die dauerhafte Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständiger des Betriebsrats spricht aus Betriebsratssicht:

  • Mehr Rechtssicherheit in der alltäglichen Arbeit des Betriebsrats Sichereres Auftreten bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
  • Bessere Durchsetzung von Betriebsratsinteressen gegenüber dem Arbeitgeber.
  • „Waffengleichheit“ mit dem Arbeitgeber, der von einer professionellen Personalabteilung, Anwälten und Arbeitgeberverbänden beraten wird.
  • Der Anwalt kennt den Betriebsrat und den Betrieb durch lange Zusammenarbeit.
  • Vernetzung mit der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft

Aus Arbeitgebersicht sprich dafür:

  • Weniger Konflikte eskalieren so, dass arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und teure Einigungsstellen erforderlich werden.
  • Der Betriebsrat kann sich schneller eine Meinung und eine Entscheidung bilden, das beschleunigt innerbetriebliche Prozesse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat .
  • Bessere Kostenkontrolle und Kalkulierbarkeit der Beratungskosten.

Ich mache dem Betriebsrat ein Angebot einer Vergütungsvereinbarung für meine Tätigkeit nach § 4 RVG.

Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive

Betriebsratsseminare

Die Amtszeit des Betriebsrates geht in das zweite Jahr. Haben Ihre Betriebsratsmitglieder schon alle Ihre erforderlichen Grundlagenseminare besucht?


Die Integration von Seminaren in den Arbeitsalltag ist oftmals schwierig, daher biete ich für Ihr Gremium

maßgeschneiderte Inhouse-Lösungen

aller gängigen Seminare an, z.B.


  • Grundlagenseminar Betriebsverfassungsrecht 1 - 3
  • Personalvertretungsrecht 1 - 2 (Bund/Länder)
  • Grundlagenseminar Arbeitsrecht 1 - 3
  • Schwerbehindertenvertretung 1 - 3
  • Grundlagenseminar JAV 1 - 2
  • Update Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht
  • Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
  • Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Betriebsräte 1 - 2
  • Wirtschaftsausschuss 1 - 2
  • Grundlagen Arbeitszeitrecht
  • Vertrauensarbeitszeit
  • Schichtarbeit  
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Fit für den Betriebsausschuss
  • Mobbing
  • Bestandsaufnahme BR-Alltag: Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft
  • Teamfindung/Coaching
  • Wahlvorstandsseminare BR, JAV, SBV, Aufsichtsrat


Sie bestimmen selbst den Inhalt und den zeitlichen Umfang. So haben wir auch schon

Modullösungen

angeboten, wo z.B. die Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht 1 - 3 in sieben einzelne Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr absolviert worden. Selbstverständlich bekommen Sie von uns ein konkretes Angebot!

Laden Sie hier unser Auftragsformular herunter!

Präsenzseminare

oder  

Onlineseminare?

Real estate

Inhouse-Seminare

Beispiele

Erforderliches Grundlagenseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

BR 1

Betriebsverfassungsrecht 1 Einführung und Grundlagen



  • Einführung in das Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht


  • Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder


  • Der rechtssichere Betriebsratsbeschluss


  • Organisation und Geschäftsführung


  • Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats


  • Überblick über die Beteiligungsrechte des BR

Erforderliches Grundlagenseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

BR 2

Betriebsverfassungsrecht 2

Mitbestimmungen in personellen und sozialen Angelegenheiten


  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten


  • Allgemeine personelle Angelegenheiten


  • Beteiligungsrechte bei personellen Einstellung, Versetzung, Eingruppierung


  • Die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen


  • Betriebsvereinbarungen

Erforderliches Grundlagenseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

BR 3

Betriebsverfassungsrecht 3 Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angeleg.


  • Aufgaben des Wirtschaftsausschusses


  • Betriebsänderung


  • Interessenausgleich


  • Sozialplan


  • Informationsansprüche


  • Mitbestimmung bei der Berufsbildung


  • Mitbestimmung bei der Berufsbildung


  • AN-Beschwerden

Erforderliches Grundlagenseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

AR 1

Arbeitsrecht 1

Begründung Arbeitsverhältnis


  • Grundbegriffe des Betriebsverfassungs- und des Arbeitsrechts


  • Allgemeines Gleich-behandlungsgesetz (AGG)


  • Anbahnung von Arbeitsverhältnisses


  • Der Arbeitsvertrag


  • Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis


  • Befristung (TzBfG)


  • AN-Überlassung (AÜG)

Erforderliches Spezialseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Betriebsänderung

Betriebsänderung, Interes-senausgleich, Sozialplan  


  • Betriebsänderung erkennen


  • Informationsrechte, Rolle Wirtschaftsausschuss


  • Interessenausgleich


  • Sozialplan


  • Betriebsbedingte  Kündigungen


  • Verhandlungsführung, Öffentlichkeitsarbeit  


  • Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Erforderliches Grundlagenseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

AR 2

Arbeitsrecht 2

Wichtige AN-Schutzgesetze        


  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

 

  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)


  • Teilzeitarbeit (TzBfG)


  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)


  • Mutterschutz und Elternzeit (MuSchG, BEEG)


  • Pflegezeit (PflegeZG)


  • Mindestlohngesetz (MiLoG)


  • Störungen im Arbeitsverhältnis


  • Betriebsübergang § 613a BGB

Erforderliches Spezialseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Arbeitszeitrecht

Arbeitszeitrecht



  • Rechtliche Grundlagen


  • Begriffe der Arbeitszeit


  • Pflichten Arbeitgeber


  • Arbeitszeitmodelle und -systeme


  • Schichtarbeit und -modelle


  • Vertrauensarbeitszeit


  • Dokumentation- und Informationspflichten


  • Mitbestimmung des Betriebsrates

- kostensparend

- zeitsparend

- persönlich

- flexibel

Erforderliches Grundlagenseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

BR 3

Erforderliches Grundlagenseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

AR 1

Erforderliches Grundlagenseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

AR 2

Erforderliches Grundlagenseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

AR 3

Erforderliches Grundlagenseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

BR 2

Erforderliches Grundlagenseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

BR 1

Arbeitsrecht 3

Beendigung von Arbeitsverhältnissen


  • Beendigungsarten von Arbeitsverhältnissen
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzgesetz
  • Personenbedingte Kündigung
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Änderungskündigung
  • Fristlose Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Massenentlassung
  • Pflichten AG bei Beendigung von AV
  • Sozialversicherungs- und steuerrechtlich Folgen

Erforderliches Grundlagenseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

AR 3

Erforderliches Spezialseminar nach

§ 37 Abs. 6 BetrVG

BEM

Betriebliches Eingliederungs-management


  • Ausgangspunkt: Warum Betriebliches Einglied-erungsmanagement?


  • Beteiligungsrechte BR und SBV


  • Entwicklung eines BEM-Prozesses


  • Datenschutz


  • BEM Schritt für Schritt


  • Überzeugungsarbeit: AG, Gremium, Mitarbeiter

TIPP:

Externe Moderation durch RA

Klausurtagung

Präsenzveranstaltung  

oder  

Videokonferenz?

Für Interessenvertretungen ist es wichtig, gemeinsam die Arbeit zu planen, zu strukturieren, Ziele festzulegen und Zuständigkeiten zu verteilen. Dafür bieten sich Klausurtagungen an.


Regelmäßig im Anschluss an die Betriebsratswahlen entscheiden die neu gewählten Betriebsräte, sich für ein bis zwei Tage zu einer Klausurtagung zurückziehen. Ziel einer solchen Klausurtagung ist die Festlegung der Grundsätze der Zusammenarbeit sowie der Arbeitsschwerpunkte für die bevorstehende Amtszeit.


Nach dem Wortlaut versteht man unter einer Klausurtagung eine Tagung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, das bedeutet für den Fall einer Betriebsratsklausurtagung, dass sich die Betriebsratsmitglieder außerhalb des Betriebes und somit außerhalb aller störenden Einflüsse aus dem Betrieb zurückziehen. Die Teilnehmer einer solchen Klausurtagung können sich dann voll und ganz auf die Inhalte der Tagung konzentrieren und haben Gelegenheit, Grundsatzentscheidungen zu treffen und die Tätigkeit des Gremiums langfristig strategisch auszurichten. Dies kann die konkrete Aufgabenverteilung im Gremium sein. Welche Mitglied ist für welche Teilbereiche zuständig? Wer kümmert sich um die Bildungsplanung für die Betriebsratsmitglieder und informiert sich über den Schulungsbedarf und die dafür angebotenen Seminare? Welche Themen haben Priorität und warum?


Externe Moderation hat sich bewährt


Es hat sich bewährt, für die Moderation der Klausurtagung die Hilfe eines professionellen Moderators in Anspruch zu nehmen. Dies hat zum einen den Vorteil, dass sich die Teilnehmer auf die Inhalte der Klausurtagung konzentrieren können und sich nicht mit dem Ablauf und der Moderation der Veranstaltung beschäftigen müssen. Ein weiterer nicht zu verachtender Vorteil liegt darin, dass ein kompetenter Moderator Denkanstöße von außen geben kann und durch seinen anderen Blick auf die Betriebsratsarbeit die Betriebsratsmitglieder motivieren kann, bisher gelebte Arbeitsweisen neu zu überdenken und falls erforderlich Verbesserungen herbeizuführen.


Kosten trägt der Arbeitgeber


Der Rechtsanspruch des Betriebsrats auf die Durchführung einer Klausurtagung und damit auch auf die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber ergibt sich aus § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 BetrVG. Die Mitglieder des Betriebsrats sind zur Teilnahme an einer Klausurtagung von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen und der Arbeitgeber zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet, wenn eine solche Klausurtagung erforderlich ist. Dies ist in der Regel nach einer Betriebsratswahl zu bejahen. Denn das Hinzukommen neuer Mitglieder im Betriebsrat sowie Änderungen auf den bisherigen Positionen (Betriebsrats-Vorsitz und stellvertretender Vorsitz) machen es erforderlich, dass der Betriebsrat sich über die zukünftige Zusammenarbeit und die Rollenverteilung der einzelnen Mitglieder ausreichend und in Ruhe auseinandersetzt. Halten sich die entstehenden Kosten einer Klausurtagung in einem angemessenen Rahmen, wird eine Klausurtagung für ein neu gewähltes Gremium zur Festlegung der Arbeitsschwerpunkte für die bevorstehende Amtszeit erforderlich sein. Das LAG Hessen hat mit Beschluss vom 19.05.2011 – 9 TaBV 196/10, in einer Einzelfallentscheidung diese Grundsätze dargestellt.

Kontakt

Über Ihren persönlichen Kontakt freuen wir uns!

Bürozeiten: Wir haben keine festen Bürozeiten. Wir sind aber immer für Sie telefonisch oder per Email erreichbar. Sollten wir mal nicht ans Telefon gehen, schicken Sie uns einfach eine Nachricht unter

Tel. 0151/24058646!

Wir rufen Sie zurück!

IMPRESSUM


Kanzlei Hoxhold, Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Volkmar Hoxhold, LL.M., Ahornweg 5, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel


Tel:  0151/24058646

Email: kanzlei@hoxhold.de


BERUFSBEZEICHNUNG UND ZUSTÄNDIGE KAMMERN

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der


Rechtsanwaltskammer Thüringen Bahnhofsstraße 46 | 99084 Erfurt Telefon: +49 361 65488-0 | Telefax: +49 361 65488-20 E-Mail: info@rak-thueringen.de | www.rak-thueringen.de

UMSATZSTEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER (§ 27a UStG)

USt‐IdNr. DE 217475714

BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

ERGO Versicherung-AG

ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf

Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU‐Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:


• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

• Berufsordnung (BORA)

• Fachanwaltsordnung (FAO)

• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

• Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE


Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden

AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Thüringen (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org

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